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Darf beim Vorstellungsgespräch nach psychischen Erkrankungen gefragt werden?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Frage nach psychischen Erkrankungen bei einem Bewerbungsgespräch stellt allein noch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot dar. Die gesundheitliche Eignung des Bewerbers darf vom Arbeitgeber grundsätzlich erkundet werden. Es ist nicht zulässig, wegen einer Behinderung zu diskriminieren. Es kann jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, dass der Arbeitgeber von einer Behinderung ausgeht, wenn nach einer Erkrankung gefragt wird, die potentiell zu einer Behinderung führen kann.


LAG München, 08.07.2008 - Az: 8 Sa 112/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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