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Kleiner Umweg – gesetzlicher Unfallschutz futsch!

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird aus privaten und nicht aus beruflichen Gründen ein Umweg gemacht (hier zum Geldabheben), so handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall, wenn der Kläger hierbei verunglückt.


BSG, 24.06.2003 - Az: B 2 U 40/02 R

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