Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.704 Anfragen

Zugriff auf das Betriebsratslaufwerk

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Arbeitgeber dürfen nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen, der Betriebsrat hat aber kein Anrecht auf Einsicht in die Protokolldateien für Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk.

Dem Arbeitgeber steht kein Einsichtrecht zu, weil der Betriebsrat seine Dateien genauso wie seine sonstigen schriftlichen Unterlagen eigenverantwortlich verwaltet - schließlich ist die Betriebsverfassung durch eine autonom ausgestaltete Interessenwahrnehmung geprägt. Auf die Eigentumsverhältnisse an den Datenlaufwerken kommt es insoweit nicht an. Dem Betriebsrat seinerseits fehlt das Rechtsschutzinteresse, um vom Arbeitgeber die Protokolldateien zu verlangen. Im vorliegenden Fall war es dem Betriebsrat bekannt, dass es bei seinem Laufwerk eine "undichte Stelle" gab. Es ist daher Sache des Betriebsrats, in eigener Verantwortung das Leck zu schließen.


LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - Az: 4 TaBV 11/12 und 4 TaBV 87/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant