War ein Arbeitnehmer bislang immer nur in einem bestimmten, eng definierten Arbeitsbereich tätig und soll diesem ein Arbeitsplatz als Springer zugewiesen werden, so stellt dies nach Ansicht des LAG einen neuen Arbeitsbereich dar. Dies ist mitbestimmungspflichtig. Hat der Arbeitgeber die Maßnahme ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrates durchgeführt, so kann der Betriebsrat die Aufhebung der personellen Maßnahme gerichtlich erwirken.
LAG Köln, 26.08.2010 - Az: 7 TaBV 64/09
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