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Kein Recht zur Arbeitsverweigerung bei unbezahlten Überstunden
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer erbrachte Überstunden nicht ordnungsgemäß aus, so ist der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres dazu berechtigt, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen. Es ist vielmehr notwendig, dass das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber zunächst konkret geltend gemacht wird. Dies war vorliegend aber nicht geschehen. Daher konnte die Bundesagentur für Arbeit eine zwölfwöchige Sperrzeit verhängen.
SG Stuttgart, 16.05.2012 - Az: S 3 AL 892/09
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