Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.576 Anfragen

Lohnabrechnung fehlerhaft: Wenn der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachfordert

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 11 Minuten


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Rechtstipp freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Arbeitsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 18.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Nein, eine gesonderte Rechnung an den Mitarbeiter ist unzulässig. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmeranteil ausschließlich im Wege des Abzugs vom Arbeitsentgelt geltend machen (§ 28g SGB IV).
Ein unterbliebener Abzug kann nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden. Verpasst der Arbeitgeber dieses Zeitfenster, verfällt sein Recht, den Arbeitnehmeranteil einzubehalten.
Dies ist nur in sehr engen Ausnahmen möglich, etwa wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieb oder der Arbeitnehmer seine Auskunftspflichten vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verletzt hat.
Ja, das vorsätzliche Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen stellt gemäß § 266a StGB eine Straftat dar, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sich persönlich bereichern wollte.
Nein, der Versicherungsschutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in vollem Umfang bestehen, solange das Beschäftigungsverhältnis gegen Entgelt besteht.
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant