Gerade die mit einer
Auslandsentsendung einhergehenden persönlichen und beruflichen Herausforderungen führen dazu, dass es auch eher zu einer
Kündigung kommt. Dies betrifft sowohl Kündigungen des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers - teilweise auf Druck der Familie, die mit der neuen Umgebung nicht zurechtkommt.
Dies ist immer besonders schwierig, weil mit einer Auslandsentsendung auch neue Lebensumstände und neue Abhängigkeiten (z.B. arbeitgebergebundenes Visum) einhergehen. Der betroffene Expatriate hat nun diverse Möglichkeiten - Rückkehr nach Deutschland, Verbleib im Ausland, Abschluss eines
Aufhebungsvertrages und natürlich auch den Kampf um den Arbeitsplatz. Hier ergibt sich aber schnell eine Kernfrage - welches Recht ist maßgeblich?
Bei einem Aufhebungsvertrag sollte der Arbeitnehmer die besonderen Aspekte des Auslandseinsatzes und auch die ihn konkret betreffenden Möglichkeiten des (ausländischen)
Kündigungsschutzes berücksichtigen. Hierzu ist in aller Regel die Konsultation eines Rechtsanwalts mit entsprechendem Erfahrungsschatz anzuraten, damit weder grobe rechtliche Schnitzer unterlaufen noch eine Untervorteilung aufgrund Unkenntnis der Rechtslage erfolgt.
Will der Betroffene seinen Arbeitsplatz erhalten, so ist zunächst zu klären, welchem Recht der Entsendevertrag unterliegt. Deutsche Expats jetzt haben es hier in der Regel gut, da die meisten entsprechenden
Arbeitsverträge deutsches Recht vereinbaren. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis für den Entsendezeitraum weiterhin mit dem deutschen Arbeitgeber besteht.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.