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Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Solange der Arbeitsvertrag besteht, kann eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Grund für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, in schweren Fällen sogar für eine fristlose Kündigung sein. Daneben können sich Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung ergeben.

Verstöße nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen Verletzungen nachvertraglicher Pflichten dar und können ebenfalls zu Schadensersatzansprüche führen.

Während der Dauer der Verletzung eines Wettbewerbsverbots steht dem ehemaligen Arbeitnehmer die vereinbarte Karenzentschädigung nicht zu.

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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Solange der Arbeitsvertrag besteht, kann eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung oder in schweren Fällen eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung entstehen.
Ja, Verstöße gegen Verschwiegenheits- oder Wettbewerbsklauseln nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen Verletzungen nachvertraglicher Pflichten dar und können zu Schadensersatzforderungen des ehemaligen Arbeitgebers führen.
Während der Dauer, in der ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verletzt wird, besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Karenzentschädigung.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Erik, Oranienburg