- Arbeitsrecht
- Tipps
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.628 Anfragen
Gleichbehandlungsgrundsatz
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber willkürliche Differenzierungen bei der Behandlung der Arbeitnehmer auf den Gebieten, die seinem Weisungsrecht unterliegen.
Beispiele aus der Rechtsprechung:Gratifikationen, Zugang zu sozialen Einrichtungen, Anordnung von Kurzarbeit, Torkontrollen, Alkohol- und Rauchverbot, Anordnung von Versorgungszulagen.
BAG: Eine sogenannte Arbeitsmarktzulage, die übertariflich bezahlt wird, um bei angespannter Arbeitsmarktlage Kräfte zu gewinnen oder im Betrieb zu halte, muss an neu eintretende Arbeitnehmer nicht auch bezahlt werden, wenn der Arbeitsmarkt sich wieder entspannt hat.
Anders:
Wenn Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell ausgehandelt werden, z.B. Lohnhöhe. Aber: kein Ausschluß von Teilzeitkräften bei allgemeinen Lohnerhöhungen für Vollzeitarbeitnehmern.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.628 Beratungsanfragen
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant