In zahlreichen Tarifverträgen ist geregelt, dass ältere Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit nicht ordentlich gekündigt werden können.
Die Betriebsstillegung im Rahmen der Insolvenz wird indes von den Gerichten als wichtiger Grund, der das Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt, anerkannt.
Die Auslauffrist ist in diesem Fall an der ansonsten gültigen Kündigungsfrist zu bemessen.