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Lohnverzug und Insolvenzgeld

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Bleiben Lohn und Gehalt aus, gerät der Arbeitgeber also mit der Zahlung in Verzug, kommt der Arbeitnehmer schnell "ins Schwitzen". Man fragt sich, ob die Lohnansprüche sicher sind - besonders, wenn der Arbeitgeber eventuell insolvent ist.

Hier sind Arbeitnehmer jedoch recht gut abgesichert, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent ist und dies amtlich festgestellt wurde. Rückwirkend vom Insolvenztag kann für einen Zeitraum von drei Monaten Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragt werden. Dessen Höhe entspricht dem Nettogehalt des Arbeitnehmers. Hat ein Arbeitnehmer das Unternehmen jedoch verlassen, bevor ein Insolvenzantrag gestellt wurde, so hat dieser auch keinen Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes.

Wurde dem Arbeitnehmer gekündigt oder hat dieser das Arbeitsverhältnis selbst beendet, so kann der Arbeitnehmer jedoch dann Insolvenzgeld beantragen, wenn ihm noch Arbeitsentgelt zusteht. Auch hier greift der 3-Monats-Zeitraum. Insolvenzgeld kann über ein Formular beim Arbeitsamt beantragt werden, wo die entsprechenden Formulare auch vorliegen.

Es hat jedoch nicht jeder Arbeitnehmer beliebig hohe Rücklagen, so dass er auf sein Gehalt warten kann - in solchen Fällen kann ein unterstützendes Darlehen vom Sozialamt den Engpass überbrücken. Dieses Geld wird dann beim Arbeitgeber bzw. im Insolvenzfall vom Arbeitsamt zurückgefordert.

Solange es also nur um zwei Gehälter geht, ist man als Arbeitnehmer relativ sicher - bleiben Lohn und Gehalt über einen längeren Zeitraum aus, so sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Es stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung - der Lohn kann eingeklagt oder gerichtlich angemahnt werden, man kann androhen, die Arbeitsleistung zu verweigern oder dies auch tatsächlich tun (Zurückbehaltungsrecht).

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Stand: 25.01.2019
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