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Betriebsrisiko

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Begriff Betriebsrisiko bezeichnet das Risiko, daß aufgrund von unverschuldeten betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen eine Leistungserfüllung nicht möglich ist. Gründe können z.B. Energiemangel, Zusammenbruch der IT-Infrastruktur etc. sein. Dem Arbeitnehmer ist es in einer solchen Situation nicht möglich seine Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber ist jedoch zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sofern dies im konkreten Fall nicht zu einer Existenzgefährdung führen würde.

Hinweis: Das Arbeitskampfrisiko (Streik) ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko.

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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Das Betriebsrisiko beschreibt den Umstand, dass ein Arbeitgeber das Risiko trägt, wenn die Arbeit aus unverschuldeten betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen vorübergehend nicht möglich ist.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung aufgrund betrieblicher Gründe nicht erbringen kann, sofern dies nicht zu einer Existenzgefährdung des Betriebes führt.
Klassische Beispiele sind ein Energiemangel oder ein Zusammenbruch der IT-Infrastruktur, die einen Betrieb des Unternehmens unmöglich machen.
Nein, das Arbeitskampfrisiko bei einem Streik ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko des Arbeitsausfalls.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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