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Betriebsrisiko

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Begriff Betriebsrisiko bezeichnet das Risiko, daß aufgrund von unverschuldeten betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen eine Leistungserfüllung nicht möglich ist. Gründe können z.B. Energiemangel, Zusammenbruch der IT-Infrastruktur etc. sein. Dem Arbeitnehmer ist es in einer solchen Situation nicht möglich seine Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber ist jedoch zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sofern dies im konkreten Fall nicht zu einer Existenzgefährdung führen würde.

Hinweis: Das Arbeitskampfrisiko (Streik) ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Marc Stimpfl, Boppard

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