Der Begriff Betriebsrisiko bezeichnet das Risiko, daß aufgrund von unverschuldeten betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen eine Leistungserfüllung nicht möglich ist. Gründe können z.B. Energiemangel, Zusammenbruch der IT-Infrastruktur etc. sein. Dem Arbeitnehmer ist es in einer solchen Situation nicht möglich seine Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber ist jedoch zur Lohnfortzahlung verpflichtet, sofern dies im konkreten Fall nicht zu einer Existenzgefährdung führen würde.
Hinweis: Das Arbeitskampfrisiko (Streik) ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko.
Hinweis: Das Arbeitskampfrisiko (Streik) ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko.
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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)
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Beitrag von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RA Martin Becker | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Das Betriebsrisiko beschreibt den Umstand, dass ein Arbeitgeber das Risiko trägt, wenn die Arbeit aus unverschuldeten betrieblich-technischen oder zwingenden rechtlichen Gründen vorübergehend nicht möglich ist.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung aufgrund betrieblicher Gründe nicht erbringen kann, sofern dies nicht zu einer Existenzgefährdung des Betriebes führt.
Klassische Beispiele sind ein Energiemangel oder ein Zusammenbruch der IT-Infrastruktur, die einen Betrieb des Unternehmens unmöglich machen.
Nein, das Arbeitskampfrisiko bei einem Streik ist vom Betriebsrisiko abzugrenzen. Hier trägt der Arbeitnehmer das Risiko des Arbeitsausfalls.
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