Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.703 Anfragen

Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist die in Art. 9 Abs.3 GG garantierte Koalitionsfreiheit. Man versteht darunter das jedermann eingeräumte Recht, nach freier Entscheidung einem Berufsverband (= Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft) beizutreten (positive Koalitionsfreiheit) oder den Beitritt zu unterlassen (negative Koalitionsfreiheit.). Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Damit verbunden ist die Betätigungsfreiheit für Koalitionen, insbesondere die Tariffähigkeit.

Tariffähigkeit

Tariffähigkeit einer Koalition wird anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Koalitionsreinheit: die Vereinigung darf nur eine Tarifseite repräsentieren
  • Freiwilligkeit des Zusammenschlusses auf korporativer Grundlage
  • Öffentlich-rechtl. Verbände scheiden daher aus (Ausnahme nach HandwO: Innungen und Innungsverbände)
  • Eine wirtschaftliche Zielrichtung muss mindestens auch verfolgt werden
  • Dauerhaftigkeit der Vereinigung: Spontane Zusammenschlüsse mit dem Ziel, einen Arbeitskampf zu führen, reichen nicht aus.
  • Unabhängigkeit gegenüber staatlichen, parteipolitischen oder kirchlichen Weisungen
  • Arbeitskampfbereitschaft mit dem Bekenntnis zum Abschluss von Tarifverträgen und zur Schlichtung; diese Voraussetzung muss bei Vereinigungen von Beamten nicht erfüllt sein, weil ihnen kein Streikrecht zusteht
  • Überbetriebliche Organisation; Ausnahme für Spezialbetriebe, die ganze Wirtschaftszweige umfassen (z.B. Dt. Bahn AG). Allerdings sind auf der Arbeitgeber-Seite auch einzelne Betrieb tariffähig (§ 2 TVG).
Organisationsprinzipien der Koalitionen
  • Industrieverbandsprinzip: für einen bestimmten Industriezweig ist jeweils ein Arbeitgeber-Verband und eine Gewerkschaft zuständig (Ausnahme: DAG).
  • Regionalverbandsprinzip. Spitzenverbände sind die Bundesvereinigung der deutschen. Arbeitgeberverbände und der DGB + DAG.
Stand: 13.02.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal