AnwaltOnline - Arbeitsrecht September 2024
ISSN: 1619-7135
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Interessante Urteile
Wegeunfall im Homeoffice bei der Nahrungsbeschaffung in der Mittagpause
Ein in Vollzeit im Homeoffice beschäftigter Arbeitnehmer, der während einer in die betrieblichen Abläufe integrierten Mittagspause auf dem Rückweg vom Erwerb einer Mittagsmahlzeit zum alsbaldigen Verzehr im häuslichen Bereich verunglückt, steht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. ...
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Hemmung der Stufenlaufzeit während der Inanspruchnahme von Elternzeit
Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich ...
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Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einer Eigenkündigung
Kündigt der Arbeitnehmer selbst und legt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die den Kündigungszeitraum im Wesentlichen abdecken, erst vor, nachdem es der Arbeitgeber abgelehnt hat, den Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist zum Ausgleich von Überstunden von ...
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Besetzung einer befristeten Stelle durch einen öffentlichen Arbeitgeber
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, nur Bewerber in die Auswahl für eine befristet zu besetzende Stelle einzubeziehen, bei denen nicht die naheliegende Möglichkeit besteht, dass eine weitere Sachgrundbefristung des Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen eines ...
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Weitere Urteile zum Arbeitsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Kündigungscheck: So sorgen Sie für Klarheit!
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Lassen Sie sich über Ihre konkreten Möglichkeiten und Chancen beraten. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
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Das Thema des Monats
Kann die Betriebsrente gekürzt werden?
Grundsätzlich sind Betriebsrenten insolvenzgesichert. Zudem kann gemäß § 19 Abs. 3 BetrAVG hinsichtlich des Leistungsumfangs der Zusage nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den Bestimmungen des BetrAVG abgewichen werden.
Sind Leistungskürzungen ausgeschlossen?
Die gesetzlichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung schließen es nicht aus, dass die Leistungen gekürzt werden können, wenn dies in der Versorgungsordnung so vorgesehen ist. Häufig finden sich etwa folgende Formulierungen:
„Widerrufsvorbehalt
Die Leistungen oder Versorgungsanwartschaften können gekürzt oder widerrufen werden, wenn
1. sich der Personenkreis, die Beiträge, die Leistungen oder das Pensionierungsalter bei der gesetzlichen Sozialversicherung oder anderen Versorgungseinrichtungen mit Rechtsanspruch wesentlich ändern;
2. wesentliche Änderungen in der rechtlichen Behandlung der Aufwendungen eintreten, die zur planmäßigen Finanzierung der Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen, so dass die Aufrechterhaltung der Leistungen der Kasse oder dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann;
3. sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers so wesentlich verschlechtert, dass ihm eine Dotierung der Kasse nicht mehr zugemutet werden kann;
4. der Leistungsberechtigte durch sein Verhalten in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt oder verstoßen hat; als ein solcher Verstoß gilt ein Verhalten, das den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.“
Derartige Vorbehalte hält die Rechtsprechung im Hinblick auf §§ 313, 314 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) grundsätzlich für zulässig.
Der allgemeine Vorbehalt (so wie oben), die zugesagten Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wenn dem Unternehmen eine Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen nicht mehr zugemutet werden kann, enthält nur den Hinweis auf Kürzungs- oder Widerrufsmöglichkeiten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BAG, 26.04.1988 - Az: 3 AZR 277/87).
Kürzung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann ausgelöst werden durch eine eingetretene Überversorgung, durch die Änderung faktischer Verhältnisse wie eine gestiegene Lebenserwartung oder durch erhebliche Mehrbelastungen des Arbeitgebers infolge einer Rechtsänderung, zum Beispiel auf dem Gebiet des Steuer- oder Sozialversicherungsrechts. Es kommen aber auch Mehrbelastungen durch Änderungen im BetrAVG (Betriebsrentengesetz) selbst in Betracht.
Welche Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung sind eigentlich geschützt?
Die bei Einschnitten in Betriebsrentenanwartschaften zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert. Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen. ...
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Arbeitszeugnis-Check
Sie haben ein Arbeitszeugnis und möchten dieses auf seinen wahren Inhalt prüfen lassen? Die Zeugnissprache bietet schließlich viele Fettnäppchen, in die zum Teil nur aus Unwissenheit getreten wird. Nicht jede wohlwollende Formulierung wird tatsächlich auch vorteilhaft von Personalern bewertet.
Vermeiden bzw. finden Sie ungewollte oder ungerechtfertigte Bewertungen. Mit einer entsprechenden Nachbesserung kann im Extremfall eine teure Klage auf Berichtigung des Zeugnisses vermieden werden.
➠ Arbeitszeugnis prüfen lassen
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