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Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Arbeitslosenhilfe neu geregelt

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab 1. Januar 2003 ist für Empfänger von Arbeitslosenhilfe die Anrechnung von Einkommen und Vermögen neu geregelt.

Zukünftig beträgt der Mindest-Freibetrag beim anzurechnenden Einkommen des Partners/der Partnerin des/der Arbeitslosen 482,33 Euro monatlich, das sind 80 Prozent des steuerlichen Existenzminimums. Bisher wurde das Existenzminimum vollständig zu Grunde gelegt (2002: 602,92 Euro monatlich). Die Absenkung berücksichtigt, dass der Pro-Kopf-Bedarf bei Zusammenlebenden aufgrund der Einsparungen bei Miete und anderen Lebenshaltungskosten gegenüber Alleinlebenden deutlich geringer ist. Der bisherige zusätzliche Freibetrag beim Einkommen des erwerbstätigen Partners in Höhe von 150,73 Euro entfällt zukünftig.

Nach den bisherigen Regelungen wird die Arbeitslosenhilfe bei Personen berechnet, die bereits im Zeitraum vom 1. Oktober 2002 bis zum 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe erfüllt haben. Das gilt jedoch nur für den aktuellen Bewilligungszeitraum. Wenn der Arbeitslose, sein Ehegatte bzw. Lebenspartner oder seine minderjährigen Kinder durch die Neuregelungen sozialhilfebedürftig würden, gelten die alten Regelungen auf Antrag des Arbeitslosen das gesamte Jahr 2003 weiter. Die übrigen gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen gelten 2003 unverändert weiter.

Der pauschale Vermögensfreibetrag beim Bezug von Arbeitslosenhilfe von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners wird auf 200 Euro abgesenkt. Der Höchstbetrag sinkt gegenüber 2002 jeweils von 33.800 Euro auf 13.000 Euro.

Wenn die Voraussetzungen für einen Bezug von Arbeitslosenhilfe bereits im Zeitraum vom 01. Oktober 2002 bis zum 31. Dezember 2002 vorgelegen haben, gelten die alten Vermögensfreibeträge für die laufende Bewilligung weiter.

Wenn der Arbeitslose vor dem 01. Januar 1948 geboren wurde, gelten die bisherigen Vermögensfreibeträge auf Dauer weiter.

Die Arbeitsämter haben ein Merkblatt 1b "Arbeitslosenhilfe - Fragen, Antworten, Tipps", das über die Anrechnung von Einkommen und Vermögen informiert, herausgegeben.

Dieses Merkblatt kann im PDF Format heruntergeladen werden.

Veröffentlicht: 01.01.2003

Quelle: PM Arbeitsamt

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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