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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im September 2021

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im September 2021 gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 114.000 auf 2.465.000. Saisonbereinigt hat sie um 30.000 abgenommen. Gegenüber dem September des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer.

Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im September 2020. Aufgrund der Corona-Krise dürfte das Niveau der Arbeitslosigkeit noch um 232.000 Arbeitslose bzw. 0,5 Prozentpunkte bei der Arbeitslosenquote höher liegen. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im August bei 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im September bei 3.233.000 Personen. Das waren 393.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 70.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 927.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Veröffentlicht: 30.09.2021

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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