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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im März 2021

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Veröffentlicht: 01.04.2021

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

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