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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im August 2020

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Arbeitslosenzahl ist aufgrund der Sommerpause von Juli auf August gestiegen. Auch im August gab es keine zusätzlichen coronabedingten Belastungen. Mit 2.955.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 45.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 9.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 636.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt von Juli auf August um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum August des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im August 2020 bei 3.689.000 Personen. Das waren 487.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 170.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach den massiven Anstiegen in März und April, weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juni für 5,36 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 5,82 Millionen im Mai und 5,98 Millionen im April. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009.

Veröffentlicht: 04.09.2020

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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