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Kurzarbeitergeld: Schnelle Hilfe für Betriebe

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen zur Reaktion auf die Corona-Pandemie erreichen den Bundesrat: am 13. März 2020 befasst er sich mit den Plänen der Bundesregierung, Vereinfachungen und Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld zu ermöglichen.

Diese hatte die Bundesregierung erst am 10. März beschlossen und den Bundesrat gebeten, auf seine eigentlich sechswöchige Beratungszeit zu verzichten.

Entlastungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Der Entwurf sieht zwei zeitlich befristete Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vor: sie kann damit die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erweitern - z.B. auf den Bereich von Leiharbeit.

Die deutsche Wirtschaft soll damit vor existentiellen Verwerfungen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewahrt werden – ähnlich wie in der Finanzkrise 2008/2009.

Qualifizierungschancen

Neben den kurzfristigen Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf auch Verbesserungen bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Unterstützungsmöglichkeiten für so genannte Grenzgänger.

Straffer Zeitplan

Das geplante Gesetz soll bereits Anfang April in Kraft treten, damit die Bundesregierung für mögliche Krisen auf dem Arbeitsmarkt durch eine weitere Ausbreitung des Coronavirus gerüstet ist.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung wurde am 13.03.2020 einstimming angenommen.

Der Bundesrat hat das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz noch am Abend unterzeichnet.

Veröffentlicht: 14.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT, PM des Bundesrats

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