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Höhere Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Berlin und Bremen wollen über eine Bundesratsinitiative die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt verbessern: die staatliche Förderung des Lohnkostenzuschusses solle künftig nicht auf die Höhe des bundesweiten Mindestlohns begrenzt sein. Sofern Betriebe aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen an einen - höheren - Landesmindestlohn gebunden sind, müsse der Bund den Zuschuss in voller Höhe zahlen.

Der Bundesrat stimmt am 13. März darüber ab, ob er den entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

Einstellungshemmnis beseitigen

Die Orientierung am Bundesmindestlohn erschwert nach Ansicht von Berlin und Bremen den Zugang zum Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose unnötig: Betriebe zögerten, sie einzustellen, wenn sie die Differenz zum höheren Landesmindestlohn selbst zahlen müssen. In Berlin liegt der Mindestlohn beispielsweise bei 12,50 Euro, bundesweit bei 9,35 Euro.

Ungleiche Bedingungen

Bei Arbeitgebern, die tariflich oder tariforientiert entlohnen, übernimmt der Bund seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes Anfang letzten Jahres das Arbeitsentgelt in entsprechender Höhe. Dies gilt jedoch nicht für Betriebe, die durch landesgesetzliche Bestimmungen an den Landesmindestlohn gebunden sind - sie müssen die Differenz selbst bezahlen. Diese Ungleichbehandlung wollen Berlin und Bremen beseitigen lassen.

Veröffentlicht: 05.03.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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