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Bundesrat billigt Entlastung für Betriebsrenten

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entlastung der Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung gebilligt. Daher kann das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten - nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Freibetrag statt Freigrenze

Das Gesetz führt einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen daher erst ab einer höheren Betriebsrente an. Der neue Freibetrag verändert sich künftig jährlich mit der Lohnentwicklung.

Bislang gibt es lediglich eine so genannte Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Unterschiedliche Auswirkungen

Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sollen davon profitieren.

Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten brauchen ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere reduziert sich der Beitragssatz: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.

Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.

Jährliche Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro

Die Koalition rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie werden 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Von 2021 bis 2023 werden die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.

Forderung des Bundesrates aufgegriffen

Das Gesetz greift eine Forderung des Bundesrates auf: Im April dieses Jahres hatten die Länder von der Bundesregierung verlangt, die Doppelverbeitragung abzuschaffen.

Sorge um Liquidität des Gesundheitsfonds

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 auf 20 Prozent als nicht zielführend. Die Bundesregierung solle diese Maßnahme prüfen und gegebenenfalls in einem zukünftigen Gesetzgebungsverfahren ändern. Es müsse auch künftig gewährleistet bleiben, dass den gesetzlichen Krankenkassen unterjährig liquide Mittel zur Verfügung stehen. Statt einer Senkung der Mindestreserve sei eher eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu prüfen, schlägt der Bundesrat vor.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zur Entscheidung zugeleitet. Wann diese sich damit befasst, steht noch nicht fest: verbindliche Fristvorgaben gibt es nicht.

Veröffentlicht: 21.12.2019

Quelle: PM des Bundesrats

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