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Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im April 2019

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Zuge der Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit von März auf April um 72.000 auf 2.229.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ein Rückgang um 12.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 155.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sie sich um 0,4 Prozentpunkte verringert.

Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 5.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2019 bei 3.198.000 Personen. Das waren 154.000 weniger als vor einem Jahr.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach vorläufigen, hochgerechneten Daten im Februar 2019 saisonbereinigt um 48.000 zugenommen. Nicht saisonbereinigt lag sie bei 33,22 Millionen.

Veröffentlicht: 02.05.2019

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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