Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt.
Veröffentlicht: 30.10.2018
Quelle: BundesratKOMPAKT
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