Eine Aufforderung zur Abrechnung über die Betriebskosten ist die schriftliche Bitte des Mieters an den Vermieter, die jährliche Betriebskostenabrechnung fristgerecht und ordnungsgemäß zu erstellen. Erfolgt keine Abrechnung, kann der Mieter ggf. ein Zurückbehaltungsrecht an laufenden Betriebskostenvorauszahlungen geltend machen.
An
Betrifft: Aufforderung zur Abrechnung über die Betriebskosten
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für die Miete der Wohnung in schulden wir neben dem Grundmietzins auch die Bezahlung der im Mietvertrag im einzelnen benannten Betriebskosten. .
Seit Beendigung der letzten Abrechnungsperiode sind nunmehr Monate verstrichen. Wir möchten Sie höflich daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, über die Betriebskosten einer Abrechnungsperiode bis zu 12 Monaten nach deren Beendigung abzurechnen. Nach diesem Zeitpunkt können Sie Nachzahlungsforderungen gegen uns nicht mehr erheben.
Wir bitten Sie daher, uns nunmehr die Betriebskostenabrechnung für die vergangene Abrechnungsperiode zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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