| Zwangsversteigerung auch bei latenter Suizidgefahr |
| Kann der latenten Suizidalität
des Bewohners einer Eigentumswohnung dadurch begegnet werden, daß
bei einer etwaigen Verschlimmerung der Symptomatik eine stationäre
Akut-Therapie angeordnet würde, so ist die Zwangsvollstreckung der
Eigentumswohnung nicht einzustellen.
BVerfG, 25.9.2006 - Az: 1 BvR 2266/06 |