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Zwangsversteigerung auch bei latenter Suizidgefahr
Kann der latenten Suizidalität des Bewohners einer Eigentumswohnung dadurch begegnet werden, daß bei einer etwaigen Verschlimmerung der Symptomatik eine stationäre Akut-Therapie angeordnet würde, so ist die Zwangsvollstreckung der Eigentumswohnung nicht einzustellen.

BVerfG, 25.9.2006 - Az: 1 BvR 2266/06