Kann der latenten Suizidalität des Bewohners einer Eigentumswohnung dadurch begegnet werden, daß bei einer etwaigen Verschlimmerung der Symptomatik eine stationäre Akut-Therapie angeordnet würde, so ist die Zwangsvollstreckung der Eigentumswohnung nicht einzustellen.
BVerfG, 25.09.2006 - Az: 1 BvR 2266/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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