| Verwaltergebühr mit sittenwidrigen Säumniszuschlägen |
| Eine Regelung in der Teilungserklärung,
die für den Mehraufwand des Verwalters (im vorliegenden Fall des teilenden
Bauträgers) im Säumnisfall eines Wohnungseigentümers die
doppelte und bei gerichtlichen Maßnahmen die dreifache jährliche
Verwaltergebühr bestimmt, ist grob unbillig und damit nichtig.
OLG Hamm, 6.12.2007 - Az: 15 W 224/07 |