|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |WOHNUNGSVERWALTUNG|
Verwalter muß auf Förderungsmöglichkeiten bei Umstellung auf Gas hinweisen
Wohnungseigentumsverwalter sind verpflichtet, die Eigentümer bei der Heizungsumstellung auf Gas auf bestehende Förderungsmöglichkeiten hinzuweisen. Bei Unterlassen macht sich der Verwalter schadensersatzpflichtig. Hätten die Eigentümer bei zumutbarer Sorgfalt erkennen können, daß Fördermittel zustehen, so ist der Anspruch wegen Mitverschuldens zu mindern.

LG Mönchengladbach, 29.9.2006 - Az: 5 T 51/06