| Verwalter muß auf Förderungsmöglichkeiten bei Umstellung auf Gas hinweisen |
| Wohnungseigentumsverwalter
sind verpflichtet, die Eigentümer bei der Heizungsumstellung auf Gas
auf bestehende Förderungsmöglichkeiten hinzuweisen. Bei Unterlassen
macht sich der Verwalter schadensersatzpflichtig. Hätten die Eigentümer
bei zumutbarer Sorgfalt erkennen können, daß Fördermittel
zustehen, so ist der Anspruch wegen Mitverschuldens zu mindern.
LG Mönchengladbach, 29.9.2006 - Az: 5 T 51/06 |