Wohnungseigentumsverwalter sind verpflichtet, die Eigentümer bei der Heizungsumstellung auf Gas auf bestehende Förderungsmöglichkeiten hinzuweisen. Bei Unterlassen macht sich der Verwalter schadensersatzpflichtig. Hätten die Eigentümer bei zumutbarer Sorgfalt erkennen können, daß Fördermittel zustehen, so ist der Anspruch wegen Mitverschuldens zu mindern.
LG Mönchengladbach, 29.09.2006 - Az: 5 T 51/06
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


