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Verwalter haftet nicht persönlich für Rechnungen
Es kann keine persönliche Haftung des Verwalters abgeleitet werden, wenn dieser den Versorgungsbetrieben die Übernahme der Hausverwaltung mitteilt und gleichzeitig bittet, Rechnungen für das verwaltete Objekt künftig ihm zuzusenden.

KG Berlin – Az: 12 U 328/02