| Verwalter haftet nicht persönlich für Rechnungen |
| Es kann keine persönliche
Haftung des Verwalters abgeleitet werden, wenn dieser den Versorgungsbetrieben
die Übernahme der Hausverwaltung mitteilt und gleichzeitig bittet,
Rechnungen für das verwaltete Objekt künftig ihm zuzusenden.
KG Berlin – Az: 12 U 328/02 |