| Eigentumswohnung kann nicht so einfach an Touristen vermietet werden |
| Will ein Wohnungseigentümer
seine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen
vermieten, so ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft
erforderlich, sofern eine reine Wohnnutzung in der Teilungserklärung
festgeschrieben wurde. Hier liegt alleine aufgrund des unüberschaubaren
Personenkreises eine stärkere Beeinträchtigung als bei einer
langfristigen Vermietung vor.
KG, 31.5.2007 - Az: 24 W 276/06 |