Will ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermieten, so ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, sofern eine reine Wohnnutzung in der Teilungserklärung festgeschrieben wurde. Hier liegt alleine aufgrund des unüberschaubaren Personenkreises eine stärkere Beeinträchtigung als bei einer langfristigen Vermietung vor.
KG, 31.05.2007 - Az: 24 W 276/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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