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Eigentumswohnung kann nicht so einfach an Touristen vermietet werden
Will ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermieten, so ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, sofern eine reine Wohnnutzung in der Teilungserklärung festgeschrieben wurde. Hier liegt alleine aufgrund des unüberschaubaren Personenkreises eine stärkere Beeinträchtigung als bei einer langfristigen Vermietung vor.

KG, 31.5.2007 - Az: 24 W 276/06