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Eigentumswohnung kann nicht so einfach an Touristen vermietet werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Wohnungseigentümer seine Eigentumswohnung gewerblich an ständig wechselnde Touristen vermieten, so ist hierfür die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich, sofern eine reine Wohnnutzung in der Teilungserklärung festgeschrieben wurde. Hier liegt alleine aufgrund des unüberschaubaren Personenkreises eine stärkere Beeinträchtigung als bei einer langfristigen Vermietung vor.


KG, 31.05.2007 - Az: 24 W 276/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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