| Sondereigentum "Laden" - zwingende Nutzungsbeschränkung? |
| Wird Sondereigentum in
der Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet, so bedeutet dies nicht
eine Nutzungsbeschränkung mit Vereinbarungscharakter, sofern sich
aus der Gemeinschaftsordnung ergibt, daß sämtliche Sondereigentumseinheiten
nicht von vorneherein ausschließlich der Nutzung als Wohnraum oder
als Gewerberaum zugeordnet werden.
OLG München, 25.4.2007 - Az: 32 Wx 137/06 |