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Vorschußzahlung nur bei wirksamem Beschluß!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Wirtschaftsplan mehrheitlich durch Beschluß genehmigt und sieht dieser eine Festsetzung der Wohngelder oder eine Abrechnung mit Fehlbeträgen und Überschüssen vor, so sind die Eigentümer zur Zahlung von Vorschüssen und Abschlüssen

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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