| Mobilfunkantennenbetrieb hat seine Grenzen |
| Die Auslegung der in das
Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem
Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes "eine Funkfeststation" zu betreiben,
führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen
gestattet wäre.
BGH, 30.3.2006 - Az: V ZB 17/06 |