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Auf besseren Schallschutz besteht kein Anspruch!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung einzelner Eigentümer, den bestehenden Schallschutz zu verbessern,

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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RJanson, Rodenbach