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Bei Bodenbelag auf Trittschall achten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist ein Wohnungseigentümer berechtigt, den Bodenbelag seiner Wohnung durch einen anderen zu ersetzen, ändert sich jedoch hierdurch die Trittschallbelästigung in der

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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