Wurde in der Teilungserklärung eine Verpflichtung aufgenommen, daß Eigentümer verpflichtet sind, im Bereich des jeweiligen Sondereigentums Glasschäden an Fenstern und Türen zu beheben, so kann dies auch die Auswechslung von blinden Scheiben in rundum verglasten Dachgauben umfassen.
OLG Düsseldorf - Az: I-3 Wx 185/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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