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Blinde Scheiben auswechseln?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde in der Teilungserklärung eine Verpflichtung aufgenommen, daß Eigentümer verpflichtet sind, im Bereich des jeweiligen Sondereigentums Glasschäden an Fenstern und Türen zu beheben, so kann dies auch die Auswechslung von blinden Scheiben in rundum verglasten Dachgauben umfassen.


OLG Düsseldorf - Az: I-3 Wx 185/04


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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