| Blinde Scheiben auswechseln? |
| Wurde in der Teilungserklärung
eine Verpflichtung aufgenommen, daß Eigentümer verpflichtet
sind, im Bereich des jeweiligen Sondereigentums Glasschäden an Fenstern
und Türen zu beheben, so kann dies auch die Auswechslung von blinden
Scheiben in rundum verglasten Dachgauben umfassen.
OLG Düsseldorf – Az: I-3 Wx 185/04 |