Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Erlischt mit Jahresabrechnung der Anspruch auf rückständige Hausgeldzahlungen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Rückständige Hausgeldforderungen aus dem Wirtschaftsplan erlöschen nicht durch das Vorliegen der Jahresabrechnung.

Der auf Grundlage eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan entstehende Wohngeldanspruch bleibt auch nach Beschlussfassung über die Jahresabrechnung grundsätzlich bestehen und kann weiterhin auf den Wirtschaftsplanbeschluss gestützt werden. Das Vorliegen der Jahresabrechnung führt nicht zum Erlöschen des ursprünglichen Anspruchs, sondern entfaltet eine modifizierende Wirkung: Ergibt sich aus der Jahresabrechnung ein gegenüber den Vorschussforderungen geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser Saldo die Höhe der noch durchsetzbaren Forderung aus dem Wirtschaftsplan.

Die Jahresabrechnung begründet nur insoweit eine neue und originäre Verbindlichkeit, als sie über die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorauszahlungen hinausgeht - also einen Nachzahlungsanspruch auslöst. Im Übrigen kommt dem Beschluss über die Jahresabrechnung lediglich bestätigende Wirkung zu (vgl. OLG München, 30.07.2003 - Az: 16 Wx 149/03). Eine vollständige Ablösung des auf dem Wirtschaftsplan basierenden Anspruchs durch die Jahresabrechnung findet demnach nicht statt.

Wird nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung rückständiger Hausgeldzahlungen die Jahresabrechnung beschlossen und ergibt sich daraus eine geringere Schuld als ursprünglich geltend gemacht, ist eine teilweise Reduktion des Leistungsantrags zulässig. Die Hauptsache kann für den darüber hinausgehenden Teil einseitig für erledigt erklärt werden. Dies ist verfahrensrechtlich statthaft, da kein neuer Streitgegenstand eingeführt wird, sondern lediglich die Reichweite der ursprünglichen Forderung angepasst wird.


OLG Köln, 16.01.2004 - Az: 16 Wx 185/03

ECLI:DE:OLGK:2004:0116.16WX185.03.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant