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Insolventer Mehrheitseigentümer und Sonderumlage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Mehrheitseigentümer zahlungsunfähig, so hat die Eigentümergemeinschaft bei einer Sonderumlage die Wahl, ob lediglich der Fehlbetrag in Höhe der offenen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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