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Terrassenrand muss gesichert werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Terrassenrand ist vom Hausbesitzer besonders zu sichern, wenn ein Höhenunterschied von einem halben Meter zwischen Terrasse und angrenzender Fläche besteht. Bestehen weder Sicherungsmaßnahmen noch entsprechende Hinweise, so wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Bei Verletzungen, die aufgrund dieses Höhenunterschiedes enstanden sind, kann in einem solchen Fall Schadenersatz verlangt werden.


OLG Frankfurt - Az: 17 U 277/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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