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Verlängerte Räumungsfrist nicht an neuen Mietvertrag knüpfen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Als Voraussetzung für die Gewährung einer verlängerten Räumungsfrist kann der Vermieter nicht vom Mieter verlangen, daß dieser vorher einen neuen Mietvertrag vorlegt. Hierzu besteht weder eine vertragliche Nebenpflicht noch eine nachvertragliche Pflicht aus dem Mietverhältnis.


LG Baden-Baden, 15.11.2006 - Az: 5 T 15/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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