| Wohnrecht bricht Eigentum |
| Wurde von den Eltern Wohneigentum
auf die Kinder übertragen und haben sich die Eltern das Wohnrecht
an einem Gebäudeteil vorbehalten, so haben die Eltern für diesen
entsprechenden Gebäudeteil das Hausrecht. Daher können die Eltern
auch gegen den Willen der Kinder ohne Einschränkungen Besucher in
ihren Räumen empfangen.
LG Coburg, 1.4.2009 - Az: 32 S 3/09 |