Wird ein Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig, so besteht kein Zahlungsanspruch in Folge einer Vertragsanpassung wegen Wegfalls beziehungsweise der Änderung der Geschäftsgrundlage, wenn dem Wohnrechtsinhaber die Ausübung seines Wohnrechts weiterhin möglich ist und auch nicht verwehrt wird. Es fehlt bei diesem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind.
OLG Celle, 19.06.2008 - Az: 4 U 61/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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