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Wegfall der Geschäftsgrundlage bei pflegebedürftigem Wohnrechtsinhaber?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig, so besteht kein Zahlungsanspruch in Folge einer Vertragsanpassung wegen Wegfalls beziehungsweise der Änderung der Geschäftsgrundlage, wenn dem Wohnrechtsinhaber die Ausübung seines Wohnrechts weiterhin möglich ist und auch nicht verwehrt wird. Es fehlt bei diesem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind.


OLG Celle, 19.06.2008 - Az: 4 U 61/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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