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Schutz vor Blicken aus dem Pflegeheim?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Blicke aus einem Pflegeheim in den Garten und die Wohnung eines Hauseigentümers sind von diesem entschädigungslos zu dulden, da hier keine bzw. eine unwesentliche Nutzungsbeeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus ist auch das gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ein Leben ohne vermeidbare Beschränkungen zu ermöglichen.


OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - Az: 14 U 43/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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