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Investitionen des Mieters - erhöhter objektiver Ertragswert ist maßgeblich

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Umfang der durch den Mieter getätigten Investitionen in das Mietobjekt eingetretenen Bereicherung bemißt sich nach dem Maß, in dem die Investitionen den objektiven Ertragswert

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Pabst,Elke, Pforzheim