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Auf „böse Nachbarn“ muß hingewiesen werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Haus verkauft werden, so muß der Käufer ungefragt über extrem schikanöse Nachbarn aufgeklärt werden.
Im vorliegenden Fall hatten die Nachbarn gegenüber der Käuferin kurz nach deren Einzug Morddrohungen ausgestoßen, auf dem Grundstück vandaliert und die Nachtruhe gestört. Die Käuferin war letztendlich sogar aufgrund von Angstzuständen in Behandlung. Dieser Umstand war den Verkäufern bereits seit Jahren bekannt gewesen. Der verharmlosende Hinweis, daß es im Haus nicht immer leise sei und der Nachbar schon einmal laut sei war nach Ansicht des Gerichts unzureichend. Es waren daher Erwerbs-, Finanzierungs- und Renovierungskosten nebst Zinsen zu ersetzen.


OLG Frankfurt - Az: 4 U 84/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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