| Auf „böse Nachbarn“ muß hingewiesen werden! |
| Soll ein Haus verkauft
werden, so muß der Käufer ungefragt über extrem schikanöse
Nachbarn aufgeklärt werden.
Im vorliegenden Fall hatten die Nachbarn gegenüber der Käuferin kurz nach deren Einzug Morddrohungen ausgestoßen, auf dem Grundstück vandaliert und die Nachtruhe gestört. Die Käuferin war letztendlich sogar aufgrund von Angstzuständen in Behandlung. Dieser Umstand war den Verkäufern bereits seit Jahren bekannt gewesen. Der verharmlosende Hinweis, daß es im Haus nicht immer leise sei und der Nachbar schon einmal laut sei war nach Ansicht des Gerichts unzureichend. Es waren daher Erwerbs-, Finanzierungs- und Renovierungskosten nebst Zinsen zu ersetzen. OLG Frankfurt - Az: 4 U 84/01 |