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Haus beaufsichtigt - keine Haftung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein längere Zeit leer stehendes Haus aus Gefälligkeit beaufsichtigt und werden dort Reinigungsarbeiten durchführt, entsteht keine Schadensersatzpflicht, wenn versehentlich vergessen wurde, nach den Putzarbeiten den Hauptwasserhahn

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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