Gibt es asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen in der Mietwohnung, die Asbest absondern, so hat der Mieter einen Anspruch auf Entfernung und Austausch gegen asbestfreie Öfen.
LG Berlin - Az: 67 S 131/97
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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