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Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da mit einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu rechnen ist, darf ein öffentlicher Basketballkorb nicht ohne weiteres in der Nähe von Wohngebieten angebracht werden.
Zudem ist mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn zu rechnen, wenn diese nur rund 40 m entfernt wohnen.


VG Mainz - Az: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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