| Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten! |
| Da mit einer Überschreitung der
Lärmgrenzwerte zu rechnen ist, darf ein öffentlicher Basketballkorb
nicht ohne weiteres in der Nähe von Wohngebieten angebracht werden.
Zudem ist mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn zu rechnen, wenn diese nur rund 40 m entfernt wohnen. VG Mainz - Az.: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ |