| Aufrechnung von Zahlungsansprüchen |
| Der Vermieter kann einen
Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des
Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen (Aufgabe der bisherigen
Rechtsprechung der Kammer -LG Berlin, Az. 62 S 197 / 98).
Quelle: Grundeigentum 6 / 99, S. 379 |