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Aufrechnung von Zahlungsansprüchen
Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer -LG Berlin, Az. 62 S 197 / 98).

Quelle: Grundeigentum 6 / 99, S. 379