Wenn ein Vermieter vor einer geplanten Totalsanierung das Mietshaus verkommen läßt, braucht der Mieter auch keine Schönheitsreparaturen durchführen.
So hat das Landgericht Frankfurt eine Klage eines Vermieters auf rund 25 000 Mark für unterlassene Schönheitsreparaturen abgewiesen. Der Vermieter habe seine Pflicht zur "Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand" vernachlässigt. Das Haus stand zur Totalsanierung an und war laut Gericht bereits in seiner "baulichen Substanz" geschädigt. Schönheitsreparaturen wären "schlicht sinnlos" gewesen, "weil bereits das Ende einer zumutbaren Nutzbarkeit erreicht" gewesen sei.
So hat das Landgericht Frankfurt eine Klage eines Vermieters auf rund 25 000 Mark für unterlassene Schönheitsreparaturen abgewiesen. Der Vermieter habe seine Pflicht zur "Erhaltung der Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand" vernachlässigt. Das Haus stand zur Totalsanierung an und war laut Gericht bereits in seiner "baulichen Substanz" geschädigt. Schönheitsreparaturen wären "schlicht sinnlos" gewesen, "weil bereits das Ende einer zumutbaren Nutzbarkeit erreicht" gewesen sei.
LG Frankfurt/Main - Az: 2/11 S 289/95
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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