| Lebensgefährte in die Wohnung aufnehmen? |
| Will ein Mieter einen Lebensgefährten
in die von ihm gemietete Wohnung aufnehmen, so benötigt er hierfür
die Genehmigung des Vermieters. Regelmäßig hat der Mieter in
einem solchen Fall einen Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Erlaubnis.
BGH – Az: VIII ZR 371/02 |