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Lebensgefährte in die Wohnung aufnehmen?
Will ein Mieter einen Lebensgefährten in die von ihm gemietete Wohnung aufnehmen, so benötigt er hierfür die Genehmigung des Vermieters. Regelmäßig hat der Mieter in einem solchen Fall einen Anspruch auf Erteilung der entsprechenden Erlaubnis.

BGH – Az: VIII ZR 371/02